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Homöopathie in unserer Praxis
... kommt neben der Schulmedizin zur Anwendung, weil wir auf dem Standpunkt stehen, dass Zahnmedizin nicht in der Mundhöhle endet, sondern der Patient ganzheitlich betrachtet werden
muss.
Gesetz der Homöopathie
Die Homöopathie basiert auf dem Ähnlichkeitsgesetz: „Similia similibus curentur“ – Ähnliches mit Ähnlichem heilen. Dieses Gesetz besagt, kleinste Gaben von Arzneimitteln heilen genau die
krankhaften Symptome, welche sie bei Gesunden erzeugen würden. Erste Beobachtungen dieser Gesetzmäßigkeit wurden bereits von Hippokrates, dem wohl berühmtesten Arzt der griechischen Antike
gemacht.
Homöopathie bietet dabei zwei entscheidende Vorteile:
Chancen und Grenzen der Homöopathie
Die Homöopathie geht davon aus, dass Krankheitssymptome nicht die Krankheit selbst sind, sondern Reaktionen auf Störursachen, die zeigen, dass der Körper selbsttätig wieder das Gleichgewicht
herstellen will. Die Homöopathie versucht also nicht, die Symptome zu unterdrücken, sondern die Selbstheilungskräfte des Körpers anzuregen. Homöopathie ist somit aktive Hilfe zur
Selbsthilfe des Körpers.
Homöopathie wirkt überall dort, wo die körpereigene Regulation noch erhalten ist und grundsätzlich eine Möglichkeit zur Selbstheilung besteht. Dies gilt für viele akute Erkrankungen, besonders
solche im Kindesalter und für psycho-somatische oder chronische Krankheiten. Manche langwierigen Krankheiten wie z. B. Heuschnupfen, Bronchialasthma und Neurodermitis, die sich durch eine
konventionelle Behandlung oft nur kurzfristig bessern und dann wieder aufflackern, lassen sich durch eine homöopathische Behandlung dauerhaft lindern oder sogar ganz ausheilen.
Im Gegensatz zu Medikamenten aus der Schulmedizin entfalten homöopathische Therapien oftmals erst in der Kombination mehrerer Wirkstoffe, die durch Austestung ermittelt werden, ihre volle
Wirksamkeit.
Homöopathie in der Zahnmedizin
In der Zahnmedizin werden homöopathisch zubereitete Arzneimittel auf vielfältige Weise angewendet. Einerseits als unterstützende Mittel bei Ausleitungsbehandlungen (Amalgam), andererseits zur
Beherrschung und Heilung unklarer Schmerzzustände und Entzündungen sowie als Nachsorge nach Operationen oder Zahnextraktionen. So lässt sich der Gebrauch von Antibiotika durch homöopathische
Behandlung stark reduzieren bzw. ist unnötig. Dies fällt insbesondere auch bei der Behandlung von Kindern ins Gewicht. Möglich ist auch die individuelle Auswahl eines homöopathischen Mittels bei
therapieresistenten Erkrankungen des Zahnhalteapparates und des Kieferknochens.